Ringwald Management
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Ob offene Rechnung, unbezahlte Lieferung oder nicht zugestelltes Mahnschreiben: Wenn eine Privatperson umzieht, ohne ihre neue Adresse zu hinterlassen, wird die Forderungsbearbeitung zur Herausforderung. Viele Inkassoteams, Versorger oder Versandhändler kennen das Problem – Rückläufer mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“, fehlende Zustellnachweise und der Stillstand im Mahnprozess. Ohne aktuelle Adresse ist rechtliches Handeln kaum möglich – das Risiko eines Forderungsausfalls steigt.
Unsere Adressermittlung B2C hilft Ihnen, genau das zu vermeiden. Über den Zugriff auf Einwohnermeldeämter, Datenbanken und weitere Recherchequellen ermitteln wir für Sie aktuelle, zustellbare Wohnanschriften Ihrer säumigen Privatkunden. Dabei prüfen wir auch Mehrfachwohnsitze, alternative Meldeadressen und Verbindungen zu Drittpersonen – diskret, rechtssicher und nachvollziehbar. So ermöglichen wir es Ihnen, Ihre Forderungen weiterzuverfolgen und Fristen einzuhalten.
Sie suchen eine neue Adresse für eine Privatperson im Rahmen eines Mahn- oder Inkassoverfahrens? Dann nutzen Sie unsere Adressermittlung B2C – zuverlässig, schnell und datenschutzkonform.
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Wenn Privatpersonen nicht mehr erreichbar sind, bleiben offene Forderungen oft unbearbeitet – und verursachen Kosten, Zeitverlust oder sogar Forderungsausfälle. Unsere Adressermittlung B2C richtet sich an alle Unternehmen, die im Rahmen von Mahn- und Inkassoprozessen auf aktuelle Privatadressen angewiesen sind. Besonders diese drei Gruppen profitieren von unserer Lösung:
Inkassobüros & Mahnabteilungen mit hohem Fallaufkommen
Sie bearbeiten täglich viele Fälle und benötigen eine zuverlässige Möglichkeit, neue Anschriften zu ermitteln? Unsere Adressermittlung B2C liefert Ihnen rechtssicher ermittelte Wohnsitze – inklusive Nachweis und Zustellbarkeitsprüfung.
Versorger, Banken & Versandhändler mit Privatkunden
Sie haben offene Forderungen, aber die Kunden sind unter der bekannten Adresse nicht mehr erreichbar? Mit der Adressermittlung B2C finden wir neue, aktuelle Meldeadressen – auch bei mehrfach gemeldeten Wohnsitzen oder Drittverbindungen.
Gläubiger mit drohenden Forderungsausfällen
Sie möchten nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, nur weil der Schuldner verzogen ist? Unsere Adressermittlung B2C bringt Klarheit – durch Zugriff auf Einwohnermeldeämter und weitere Recherchedatenbanken.
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Wenn eine Mahnung zurückkommt oder der Kontakt zu einem Privatkunden komplett abbricht, braucht es schnelle und rechtssichere Lösungen. Unsere Adressermittlung B2C hilft Gläubigern, wieder handlungsfähig zu werden – mit aktuellen Adressdaten und strukturierten Recherchewegen. Ob per Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) oder durch Abgleich mit weiteren Datenbanken: Die Erfolgsquote ist hoch, die Bearbeitungszeit kurz. Zwei typische Beispiele zeigen, wie effizient sich offene Fälle mit der richtigen Adresse weiterverfolgen lassen.
Ein Energieversorger stellte fest, dass mehrere Mahnschreiben an eine Kundin als unzustellbar zurückkamen. Auch E-Mail und Telefonnummer waren nicht mehr aktiv. Durch unsere Adressermittlung B2C inklusive EMA-Anfrage konnte eine neue Wohnanschrift im gleichen Ort ermittelt werden – inklusive Nachweis zur amtlichen Anmeldung. So konnte das Mahnverfahren fortgesetzt und der Forderungsausfall abgewendet werden.
Ein Versandhändler stellte fest, dass mehrere Bestellungen unter verschiedenen Namen, aber immer derselben Adresse aufgegeben wurden – alle unbezahlten. Unsere Adressermittlung B2C konnte über Datenabgleich und Umfeldanalyse die tatsächliche Hauptadresse der verantwortlichen Person identifizieren. Die Informationen wurden dem Inkassodienstleister übergeben – inklusive Nachweis zur Adressverifikation. Dadurch konnte das Forderungsverfahren rechtssicher fortgesetzt werden.
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Wenn Privatpersonen umziehen und keine neue Adresse hinterlassen, wird die Durchsetzung berechtigter Forderungen schnell zum Problem. Unsere Adressermittlung B2C schafft hier eine rechtssichere Grundlage, um Mahnverfahren fortzusetzen und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Ob per Einwohnermeldeamtsanfrage oder durch Datenbankabgleich – wir kombinieren verschiedene Recherchewege, um die Zustellbarkeit zu sichern. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Wie funktioniert die Adressermittlung B2C?
Die Adressermittlung B2C basiert auf einem dreistufigen Verfahren: Zuerst erfolgt ein Abgleich mit aktuellen Datenbanken (z. B. Adressdienstleister, Wirtschaftsdatenbanken). Wenn keine eindeutige Adresse ermittelt werden kann, leiten wir eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt (EMA) ein. Die erhaltenen Daten werden auf Plausibilität geprüft und mit der Ursprungsadresse verglichen. So stellen wir sicher, dass die neue Adresse tatsächlich zum gesuchten Schuldner passt. Alle Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert und können in gerichtlichen Verfahren genutzt werden. Die Erfolgsquote liegt – abhängig von Ausgangslage – bei bis zu 80 %. So sichern Sie Ihre Prozesse effektiv ab.
Welche Daten werden zur Ermittlung benötigt?
In der Regel reichen der vollständige Name, das Geburtsdatum (falls vorhanden) und die letzte bekannte Anschrift der gesuchten Person. Je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto gezielter kann die Suche durchgeführt werden. Auch frühere Kontaktwege (z. B. Telefonnummer, Kunden-ID) können hilfreich sein. Unsere Adressermittlung B2C ist flexibel und auch bei unvollständigen Angaben durchführbar. Wir geben Ihnen vorab eine Einschätzung zur Erfolgschance. Bei positiver Ermittlung erhalten Sie die neue Adresse mit Zustellbarkeitsvermerk. So können Sie den Vorgang rechtssicher weiterverfolgen.
Ist die Adressermittlung B2C DSGVO-konform?
Ja – alle eingesetzten Verfahren und Anfragen erfolgen streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei der Einwohnermeldeamtsanfrage handelt es sich um ein gesetzlich zulässiges Mittel zur Auskunft bei berechtigtem Interesse. Wir dokumentieren jeden Schritt der Recherche und sorgen dafür, dass alle erhobenen Daten nur im Rahmen des Inkassoverfahrens verwendet werden. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und DSGVO-konform. Unsere Adressermittlung B2C ist damit sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch rechtlich einwandfrei. Sie handeln also sicher – in jeder Hinsicht.
Warum ist Adressermittlung B2C wirtschaftlich sinnvoll?
Unzustellbare Forderungen kosten bares Geld – durch Mahnverzögerungen, Rückläufer oder verlorene Zinsen. Mit einer erfolgreichen Adressermittlung B2C können Sie offene Posten wieder in den Prozess zurückführen, Fristen wahren und Forderungen sichern. Der Aufwand ist gering, der Nutzen hoch: Schon ein einziger erfolgreicher Vorgang kann die Kosten der Adressermittlung mehrfach kompensieren. Vor allem bei größeren Forderungsvolumina oder wiederkehrenden Ausfällen ist die Recherche ein fester Bestandteil eines professionellen Mahnwesens. Und: Die Erfolgsquote steigt mit jeder frühzeitigen Anfrage. Wer handelt, bleibt handlungsfähig.
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Schnelligkeit, Verlässlichkeit und rechtliche Sicherheit – darauf kommt es bei einer Adressermittlung im Privatkundenbereich an. Unser Verfahren zur Adressermittlung B2C ist so aufgebaut, dass Sie mit wenigen Angaben starten können und zügig ein nutzbares Ergebnis erhalten. So bleiben Ihre Mahnprozesse nicht stehen – auch wenn die ursprüngliche Adresse nicht mehr stimmt.
01
Sie senden uns die letzten verfügbaren Daten der gesuchten Person: Name, alte Anschrift, optional Geburtsdatum oder Kundennummer. Auch mit wenigen Informationen können wir bereits eine erste Einschätzung abgeben. Je vollständiger die Daten, desto gezielter die Suche.
02
Wir gleichen Ihre Angaben mit aktuellen Datenquellen und, falls nötig, per Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ab. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb weniger Werktage – bei Datenbanktreffern oft noch schneller. Jede gefundene Adresse wird auf Zustellbarkeit und Plausibilität geprüft.
03
Sie erhalten eine strukturierte Rückmeldung mit der neuen Anschrift und Zustellbarkeitsvermerk. So können Sie Ihre Forderung rechtssicher weiterverfolgen – ob intern, im Mahnbescheid oder durch ein Inkassounternehmen. Auf Wunsch dokumentieren wir die Ermittlung auch für spätere Nachweise.
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Ob im Inkassoverfahren, bei unbezahlten Rechnungen oder in der Mahnabteilung – eine zuverlässige Adressermittlung B2C ist oft der Schlüssel, um Forderungen rechtlich abzusichern. Viele Gläubiger stellen sich dabei dieselben Fragen: Was darf man? Wie funktioniert das Verfahren? Und wie sicher sind die Ergebnisse? Hier geben wir Ihnen die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Die Adressermittlung B2C dient dazu, eine aktuelle, zustellbare Adresse einer Privatperson zu ermitteln, wenn die bekannte Anschrift nicht mehr gültig ist. Grundlage ist in der Regel die letzte bekannte Adresse sowie ergänzende Angaben wie Name oder Geburtsdatum. Die Suche erfolgt über Datenbanken und gegebenenfalls per Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Ziel ist es, eine rechtlich nutzbare Adresse für Mahnverfahren oder Vollstreckung zu erhalten. Der Prozess ist rechtlich klar geregelt und effizient umsetzbar.
Immer dann, wenn Mahnungen oder Schreiben mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurückkommen. Auch bei mutmaßlich falschen Angaben im Bestellprozess oder dem Verdacht auf Mehrfachidentitäten hilft die Adressermittlung B2C. Besonders bei offenen Forderungen ist es wichtig, Fristen zu wahren und rechtzeitig zu reagieren. Je schneller die Ermittlung erfolgt, desto höher die Erfolgsquote. So vermeiden Sie teure Ausfälle oder unnötige Wartezeiten.
Im Idealfall: vollständiger Name, letzte bekannte Anschrift und – falls vorhanden – das Geburtsdatum. Auch zusätzliche Informationen wie Kundennummer, E-Mail oder Telefonnummer können hilfreich sein. Unsere Adressermittlung B2C funktioniert aber auch mit minimalen Angaben. Wir prüfen die Erfolgschancen vorab und beraten Sie zur besten Vorgehensweise. Jeder Fall wird individuell betrachtet.
Ja, absolut. Die Recherche erfolgt auf Basis eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – z. B. zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Anfragen bei Einwohnermeldeämtern werden rechtssicher dokumentiert und ausschließlich für den genannten Zweck genutzt. Die übermittelten Daten sind geschützt und werden nicht an Dritte weitergegeben. So bleiben Sie datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.
Das hängt vom Rechercheweg ab: Einfache Datenbankabgleiche liefern oft schon innerhalb eines Tages ein Ergebnis. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt (EMA) dauert in der Regel 3–5 Werktage – je nach Kommune. Sie erhalten von uns in jedem Fall eine strukturierte Rückmeldung mit Zustellbarkeitsvermerk. Bei eiligen Fällen bieten wir beschleunigte Verfahren an. Sprechen Sie uns einfach an.
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Sie möchten wissen, wo sich ein säumiger Privatkunde aktuell aufhält – und benötigen eine zustellbare Anschrift für Ihr Mahnverfahren? Dann nutzen Sie jetzt unsere Adressermittlung B2C. Mit Zugriff auf Einwohnermeldeämter und zahlreiche Datenquellen ermitteln wir schnell und DSGVO-konform die aktuelle Adresse – strukturiert, rechtssicher und mit Zustellbarkeitsvermerk.