Ringwald Management
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Der Tod eines Schuldners bedeutet nicht automatisch das Ende der Forderung – viele Unternehmen wissen jedoch nicht, wie sie in solchen Fällen weiter vorgehen können. Ohne Informationen zu Erben, Nachlassverwaltern oder gesetzlichen Vertretern bleiben berechtigte Ansprüche oft unbearbeitet. Gerade Inkassounternehmen, Energieversorger oder Banken benötigen in solchen Fällen eine strukturierte, rechtssichere Vorgehensweise zur Weiterverfolgung.
Unsere Erbenermittlung liefert Ihnen genau diese Lösung: Wir prüfen, ob Erben vorhanden sind, ob ein Erbe ausgeschlagen wurde oder wer als Nachlassverwalter oder gesetzlicher Vertreter infrage kommt. Dabei greifen wir auf Nachlassgerichte, Melderegister, Testamentsverzeichnisse und weitere Recherchewege zurück. So helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche auch nach dem Tod eines Schuldners rechtlich fundiert weiterzuverfolgen – diskret, datenschutzkonform und mit klarer Ergebnisdokumentation.
Sie möchten Ihre Forderung auch gegenüber den Erben durchsetzen? Dann nutzen Sie unsere Erbenermittlung – strukturiert, effizient und rechtlich abgesichert.
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Der Tod eines Schuldners bringt rechtliche Unsicherheiten mit sich – besonders, wenn Erben unbekannt oder nicht erreichbar sind. Unsere Erbenermittlung richtet sich an Gläubiger und Institutionen, die auch nach dem Todesfall berechtigte Forderungen rechtssicher durchsetzen wollen. Diese drei Gruppen nutzen unsere Lösung besonders häufig:
Inkassounternehmen & Rechtsanwälte im Forderungsmanagement
Sie vertreten Mandanten oder Unternehmen, die Forderungen gegen verstorbene Personen durchsetzen möchten? Unsere Erbenermittlung ermittelt potenzielle Erben oder Nachlassverwalter – zuverlässig, diskret und gerichtsfest dokumentiert.
Nachlassverwalter & Banken mit Kontaktpflichten
Sie benötigen konkrete Informationen zu Erben, um Konten zu klären, Nachlassabwicklungen vorzubereiten oder Fristen einzuhalten? Die Erbenermittlung unterstützt Sie bei der Identifikation und Kontaktaufnahme – datenschutzkonform und auf rechtlich zulässiger Basis.
Energieversorger & Dienstleister mit offenen Kundenkonten
Sie haben ein offenes Kundenkonto, doch der Vertragspartner ist verstorben und niemand übernimmt die Kommunikation? Mit Hilfe der Erbenermittlung identifizieren wir mögliche Erben oder zuständige Nachlassinstanzen – als Grundlage für den weiteren Mahnprozess.
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Wenn ein Schuldner verstirbt, stellt sich oft die Frage: Wer ist nun verantwortlich – und wie kann die Forderung weiterverfolgt werden? Unsere Erbenermittlung hilft genau in solchen Fällen, Klarheit zu schaffen und rechtssichere Wege zur Kontaktaufnahme mit Erben oder Nachlassvertretern zu ermöglichen. Zwei typische Beispiele zeigen, wie unsere Rechercheleistung konkret weiterhilft:
Ein Inkassounternehmen hatte eine laufende Forderung gegen einen Privatkunden – bis ein amtliches Schreiben über dessen Tod eintraf. Statt die Forderung auszubuchen, wurde unsere Erbenermittlung beauftragt. Innerhalb weniger Tage konnte über das zuständige Nachlassgericht ein gesetzlicher Erbe festgestellt und kontaktiert werden. Das Mahnverfahren wurde rechtssicher fortgeführt – und ein Vergleich mit dem Erben abgeschlossen.
Eine Bank wollte ein offenes Girokonto mit Überziehung nach dem Tod des Kontoinhabers abschließen, hatte aber keine Kenntnis über Erben oder Testamentsverfügungen. Durch unsere Erbenermittlung konnten sowohl der zuständige Nachlassverwalter als auch ein direkter Erbe recherchiert und mit Kontaktdaten gemeldet werden. Die Bank erhielt damit die nötige Grundlage für rechtliche Schritte und die Regelung des Kontosaldos – vollständig dokumentiert.
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Die Erbfolge kann komplex sein – besonders dann, wenn kein Testament vorliegt oder keine klaren Angehörigen bekannt sind. Unsere Erbenermittlung hilft Gläubigern dabei, den oder die Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person zu identifizieren. So schaffen Sie eine rechtssichere Grundlage, um Forderungen auch nach dem Todesfall geltend zu machen. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, welche Quellen genutzt werden und worauf Sie achten sollten.
Was ist das Ziel einer Erbenermittlung?
Ziel der Erbenermittlung ist es, herauszufinden, ob und welche Erben nach dem Tod eines Schuldners vorhanden sind. Nur so kann eine Forderung weiterverfolgt und rechtlich korrekt adressiert werden. Erben haften grundsätzlich für die Verbindlichkeiten des Erblassers – es sei denn, sie schlagen das Erbe aus. Die Ermittlung schafft Klarheit darüber, wer Ansprechpartner ist und ob ein Mahnverfahren fortgesetzt werden kann. Ohne diese Informationen droht der Forderungsverlust. Deshalb ist eine strukturierte und rechtssichere Recherche so wichtig.
Wie funktioniert die Erbenermittlung in der Praxis?
Wir prüfen öffentlich zugängliche Quellen wie Melderegister, Nachlassgerichte, Testamentsregister und weitere Spezialdatenbanken. Zusätzlich arbeiten wir mit professionellen Recherchediensten, die Zugriff auf Todesanzeigen, Nachlassakten und gerichtliche Ausschreibungen haben. Die Informationen werden zusammengeführt und ausgewertet. Ziel ist es, einen oder mehrere mögliche Erben zu identifizieren – mit vollständiger Adresse und rechtlicher Verknüpfung. Unsere Erbenermittlung liefert Ihnen strukturierte Ergebnisse, die sich für Mahnverfahren, Vergleiche oder Vollstreckung eignen. Die gesamte Recherche erfolgt diskret und DSGVO-konform.
Ist die Erbenermittlung datenschutzkonform und rechtlich erlaubt?
Ja – Gläubiger haben laut geltendem Recht ein berechtigtes Interesse an der Klärung der Erbfolge, wenn Forderungen gegen eine verstorbene Person bestehen. Unsere Erbenermittlung erfolgt daher ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Alle Daten werden rechtssicher erhoben, nur für den definierten Zweck genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Recherchen erfolgen dokumentiert und können bei Bedarf nachgewiesen werden – z. B. gegenüber Gerichten oder Inkassodienstleistern. So handeln Sie nicht nur effektiv, sondern auch vollständig rechtskonform.
Wann lohnt sich eine Erbenermittlung wirtschaftlich?
Vor allem bei offenen Forderungen mit einem nennenswerten Betrag oder bei Schuldnern mit bekanntem Vermögen ist die Erbenermittlung wirtschaftlich sinnvoll. Statt die Forderung auszubuchen oder das Verfahren abzubrechen, können Sie durch gezielte Recherche herausfinden, wer für den Nachlass verantwortlich ist. Dadurch bleibt Ihre Forderung rechtlich durchsetzbar – oft sogar mit höherer Rücklaufquote als erwartet. Die Recherchekosten stehen in einem guten Verhältnis zum möglichen finanziellen Rückfluss. Viele Mandanten berichten: Ohne die Erbenermittlung wären ihre Forderungen einfach verloren gewesen.
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Eine professionelle Erbenermittlung ist mehr als nur eine Datenabfrage – sie erfordert Fingerspitzengefühl, Erfahrung und Zugriff auf die richtigen Quellen. Unser Prozess ist klar strukturiert, effizient aufgebaut und datenschutzkonform – damit Sie schnell wissen, ob und gegen wen Sie Ihre Forderung weiterverfolgen können.
01
Sie übermitteln uns die verfügbaren Informationen zur verstorbenen Person – z. B. Name, letzte bekannte Adresse, Geburtsdatum und Informationen zur Forderung. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und geben eine erste Einschätzung zur Erfolgswahrscheinlichkeit der Erbenermittlung. Danach starten wir mit der strukturierten Recherche.
02
Wir recherchieren in Nachlassverzeichnissen, bei Amtsgerichten, Testamentsregistern und weiteren verfügbaren Quellen. Dabei identifizieren wir mögliche Erben, gesetzliche Nachfolger oder eingesetzte Nachlassverwalter. Alle Treffer werden auf Plausibilität und rechtliche Verwertbarkeit geprüft – diskret und rechtssicher dokumentiert.
03
Sie erhalten eine strukturierte Rückmeldung mit Namen, Adressen und rechtlicher Stellung der ermittelten Erben – inkl. Nachweisführung. Die Informationen sind sofort nutzbar für Mahnverfahren, Vergleichsangebote oder gerichtliche Durchsetzung. Auf Wunsch beraten wir Sie zu nächsten sinnvollen Schritten im Forderungsprozess.
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Wenn ein Schuldner verstorben ist, stellen sich viele rechtliche und praktische Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung? Kann ich meine Forderung noch geltend machen? Unsere Erbenermittlung gibt Ihnen Antworten – strukturiert, rechtssicher und individuell auf Ihren Fall zugeschnitten. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen, die uns im Rahmen von Nachlassfällen immer wieder gestellt werden.
Die Erbenermittlung ist ein strukturierter Rechercheprozess mit dem Ziel, die Erben oder Nachlassverwalter einer verstorbenen Person zu identifizieren. Sie ist notwendig, wenn offene Forderungen bestehen, aber keine klaren Ansprechpartner mehr vorhanden sind. Erben haften grundsätzlich für Schulden – außer sie haben das Erbe formell ausgeschlagen. Die Ermittlung schafft die rechtliche Grundlage, um den Mahn- oder Vollstreckungsprozess fortzusetzen. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und rechtlich verwertbar übergeben.
Grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit einem berechtigten Interesse – z. B. Gläubiger, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Nachlassverwalter, Energieversorger oder Banken. Voraussetzung ist, dass eine offene Forderung oder ein klar definierter Rechtsanspruch besteht. Unsere Erbenermittlung ist genau auf solche Fälle ausgelegt. Wir prüfen jeden Fall vorab auf Zulässigkeit und Erfolgschance. So handeln Sie rechtssicher und zielgerichtet.
Idealerweise: vollständiger Name der verstorbenen Person, letzte bekannte Anschrift, Geburtsdatum und – wenn vorhanden – Informationen zum Sterbedatum. Auch Hinweise auf Angehörige, Aktenzeichen oder Testamente können helfen. Unsere Erbenermittlung funktioniert aber auch bei weniger vollständiger Datenlage – durch kombinierte Recherche in mehreren Quellen. Je genauer die Ausgangsdaten, desto schneller und zielgerichteter der Ablauf.
Ja – alle Recherchen erfolgen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur erhoben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, und ausschließlich für den definierten Verwendungszweck genutzt. Die Verarbeitung erfolgt diskret, ohne Kontaktaufnahme mit Dritten. Unsere Erbenermittlung ist vollständig DSGVO-konform und auf höchste Vertraulichkeit ausgelegt. Die Ergebnisse werden nur Ihnen zur Verfügung gestellt.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 5 bis 10 Werktagen eine Rückmeldung – je nach Komplexität und Datenlage. In einfachen Fällen (z. B. bei bekannten Nachlassgerichten oder Erben) kann es schneller gehen. Komplexe Konstellationen mit mehreren potenziellen Erben oder fehlenden Registern benötigen etwas mehr Zeit. Sie erhalten von uns in jedem Fall eine klare Einschätzung und strukturierte Rückmeldung. So bleiben Ihre Prozesse planbar und effizient.
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Ein Schuldner ist verstorben – aber Ihre Forderung besteht weiterhin? Unsere Erbenermittlung hilft Ihnen, die rechtmäßigen Erben oder Nachlassverwalter zu identifizieren, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren. Ob zur Weiterführung des Mahnverfahrens, zur Kontaktaufnahme oder zur Vorbereitung gerichtlicher Schritte: Wir liefern Ihnen die nötigen Informationen – strukturiert, diskret und DSGVO-konform.